Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der JobDoku GmbH

AGB

Allgemeines

      1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten füralle Angebote und Vertragsabschlüsse der JobDoku GmbH, auch in laufenden oder zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Das Angebot der JobDoku GmbH richtet sich dabei ausschließlich an Unternehmer.
      1. Abgesehen von im Zuge der Anbahnung und der Abwicklung der Verträge über die Vermietung von Software individuell zwischen dem Kunden und der JobDoku GmbH schriftlich getroffenen Vereinbarungen und den in diesen Bedingungen angesprochenen weiteren Bedingungen, ist die Geltung abweichender oder über diese Regelungen hinausgehender Bestimmungen ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, selbst wenn die JobDoku GmbH einen Auftrag des Kunden annimmt, in dem der Kunde auf seine allgemeinen Geschäftsbedingungen hinweist, und/oder welche allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden beigefügt sind und die JobDoku GmbH dem nicht widerspricht.
      1. Die JobDoku GmbH stellt dem Kunden das im „Vertrag über die Vermietung einer Software“ („Softwaremietvertrag“) bezeichnete und beschriebene Softwareprodukt („Software“) zur Nutzung über das Internet zur Verfügung („Service“). Die Software wird auf Computern/Servern eines von der JobDoku GmbH genutzten Rechenzentrums betrieben, der Kunde erhält für die Laufzeit dieses Vertrages das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, auf die Software mittels eines Browsers und/oder einer Smartphone-App und einer Internetverbindung zuzugreifen und für eigene Geschäftszwecke ausschließlich in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen.Für die Internetverbindung zwischen dem Kunden und dem Rechenzentrum und die hierfür erforderliche Hard- und Software (z.B. PC, Netzanschluss, Browser, App) ist der Kunde verantwortlich. Das Nutzungsrecht ist beschränkt auf die vom Kunden gebuchte Anzahl von Lizenzen.
        Eine Nutzungs-Überlassung oder Bereitstellung des Services an Dritte (mit Ausnahme der Sub-Unternehmer- Funktion) ist untersagt. Die gemietete Software verbleibt im Eigentum der JobDoku GmbH. Eine Untervermietung ist nicht statthaft. Die JobDoku GmbH erbringt ihre Leistungen nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für die Zwecke der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit des Kunden.
      1. Die JobDoku GmbH ist berechtigt, Abfragen bei Kreditschutzverbänden durchzuführen oder durchführen zu lassen.

Urheberrechte

      1. Die von der JobDoku GmbH oder in deren Auftrag entwickelte Software sowie etwaige von der JobDoku GmbH vertriebene Software anderer Hersteller ist urheberrechtlich geschützt. Die Urheberechte an Software sowie der Dokumentation verbleiben bei der JobDoku GmbH. Die Vervielfältigung von Datenträgern und Handbüchern und das Kopieren der Software ist nicht gestattet und wird auch strafrechtlich verfolgt. Eine Veränderung der Software/Dokumentation ist untersagt.
      1. Die JobDoku GmbH hat auch an allen Bildern, Videos, Grafiken und Texten, die auf deren Webseiten und in deren Software veröffentlicht werden, Urheberrechte. Der Kunde erhält lediglich eine nicht exklusive, nicht übertragbare Lizenz für die eigene Nutzung der Inhalte. Eine weitergehende Verwendung der Bilder, Videos, Grafiken und Texte, ist ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von der JobDoku GmbH nicht gestattet.
      1. Der Kunde verpflichtet sich, jegliche Handlungen zu unterlassen, die die Funktionalität oder den Betrieb der Software gefährden. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt, Schwachstellen der Software zu scannen oder zu testen, Sicherheitssysteme oder Zugangssysteme der Software zu umgehen oder Schadprogramme in die Software einzubinden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Services in der Absicht, ein konkurrierendes Produkt oder einen konkurrierenden Service zu entwickeln, oder zu sonstigen Wettbewerbszwecken zu kaufen, zu nutzen oder auf sie zuzugreifen.

Stammdatenänderungen

      1. Der Kunde ist verpflichtet, jede Änderung seiner Stammdaten (wie Adresse, Emailadresse, Telefonnummer, Bankdaten etc.) umgehend der JobDoku GmbH schriftlich per Post, FAX oder E-Mail, wobei Email mit handschriftlicher Unterschrift (Scan) genügt, bekanntzugeben. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, hat er alle damit zusammenhängenden Kosten und sonstige Nachteile zu tragen.

Leistungsänderungen 

      1. Die JobDoku GmbH kann den Service (einschließlich dessen Systemanforderungen und Funktionsumfang) zur Anpassung an technische oder wirtschaftliche Marktveränderungen und aus wichtigem Grund ändern. Ein solcher liegt insbesondere vor, wenn die Änderung erforderlich ist, aufgrund (i) einer notwendigen Anpassung an eine neue Rechtslage oder Rechtsprechung, (ii) geänderten technischen Rahmenbedingungen (neue Browser-Versionen oder technische Standards), (iii) des Schutzes der Systemsicherheit, oder (iv) der Fortentwicklung des Services.

Angebotsunterlagen und Preise

      1. Die Angebote und Preislisten der JobDoku GmbH sind freibleibend und unverbindlich unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Auftragsbestätigung. Verbindlich sind nur individuell abgefasste und unterschriebene Angebote.
      1. JobDoku behält sich das Recht vor, Speicher im Nachhinein für den Mandanten nach Bedarf kostenpflichtig anzupassen.
      1. Die Preise der JobDoku GmbH verstehen sich in Euro zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. JobDoku behält sich zur Wertsicherung das Recht vor, eine Anpassung aller Preise dieses Vertrages durchzuführen. Als Basis dient der von Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2015 (Basisjahr 2015) oder ein an seine Stelle tretender Index. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsabschlusses errechnete Indexzahl.

Lieferung

      1. Die Lieferzeit gilt nur als annähernd vereinbart und beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung aller Einzelheiten. Durch nachträgliche Änderungs-/Ergänzungswünsche des Kunden kann sich die Lieferzeit in angemessener Weise verlängern.

Verfügbarkeit der Software

      1. In der Regel steht die Software 24 Stunden täglich an
        7 Tagen in der Woche zur Verfügung. Das von der JobDoku GmbH genutzte Rechenzentrum wird von Amazon Deutschland zur Verfügung gestellt und garantiert eine Verfügbarkeit von 99,95% per annum. Die dafür geltenden AGB sind unter www.jobdoku.com abrufbar und gelten sinngemäß auch für gegenständliches Vertragsverhältnis. Bei der Berechnung der Ausfallzeiten werden Ausfallzeiten infolge geplanter Wartungsarbeiten oder infolge von Ereignissen, die von Dritten oder Vorlieferanten zu vertreten sind, nicht berücksichtigt. Störungen werden in der Regel von Mo.-Fr. innerhalb von 48 Stunden behoben. Eine Haftung der JobDoku GmbH für durch technisch bedingte Ausfälle verursachte Datenverluste, abgebrochene Datenübertragungen oder sonstige Probleme in diesem Zusammenhang ist ausgeschlossen.

Erfüllungsort

      1. Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der JobDoku GmbH.

Entgelt und Zahlung

      1. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach dem jeweiligen Softwaremietvertrag. Der Speicher kann im Nachhinein für den Mandaten nach Bedarf kostenpflichtig angepasst werden
      1. Zahlungen sind ohne Abzug sofort nach zur Verfügungstellung laut dem Softwaremietvertrag zu leisten. Die JobDoku GmbH behält sich vor, Lieferungen gegen Nachnahme/Vorkasse durchzuführen. Die Bezahlung kann per Überweisung (Rechnung), Kreditkarte oder per Bankeinzug erfolgen. Die zugehörige Rechnung kann nach Wahl der JobDoku GmbH online zur Verfügung gestellt oder per E-Mail versandt werden.
      1. Einwände gegen die Rechnung sind jeweils binnen 30 Tagen ab Rechnungsdatum schriftlich per Post, FAX oder E-Mail, wobei E-Mail mit handschriftlicher Unterschrift (Scan) genügt, zu erheben, ansonsten gilt die Rechnung als anerkannt.
      1. Gegenüber Kaufleuten ist die JobDoku GmbH berechtigt, vom Fälligkeitstag an Fälligkeitszinsen in der gesetzlichen Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
      1. Bei Zahlungsverzug kann die Leistung bis zur Zahlung ausgesetzt werden. Spätestens 48 Stunden (Montag – Freitag) nach Zahlungseingang des gesamten aushaftenden Betrags ist die JobDoku GmbH verpflichtet, eine etwaige Sperre des Service aufzuheben.
      1. Etwaige Mahngebühren und/oder Kosten für Inkassoverfahren gehen zu Lasten des Kunden.
      1. Der Kunde kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Laufzeit und Kündigung

      1. Die Laufzeit richtet sich nach dem jeweiligen Softwaremietvertrag. Jede Verlängerung der Laufzeit beträgt jeweils 12 (zwölf) Monate. Die Kündigungsfrist beträgt, auch im Fall einer Verlängerung drei Monate zum Monatsletzten. Die Kündigung hat schriftlich per Post, FAX oder E-Mail, wobei E-Mail mit handschriftlicher Unterschrift (Scan) genügt, zu erfolgen.

Tarifwechsel

      1. Der Wechsel in einen höheren Tarif bzw. die Erhöhung der Anzahl der Lizenzen ist jederzeit schriftlich per Post, FAX oder E-Mail, wobei E-Mail mit handschriftlicher Unterschrift (Scan) genügt, möglich. Ein solcher Tarifwechsel bzw. eine solche Erhöhung der Lizenzen ist mit dem auf den Eingang der Bestellung folgenden Monat gültig, ohne dass es einer Bestätigung durch die JobDoku GmbH bedarf.Der Wechsel in einen niedrigeren Tarif durch Reduktion der Lizenzen erreicht im übernächsten Monat seine Gültigkeit. Die JobDoku GmbH ist jedoch berechtigt, binnen 14 Tagen einer solchen Änderung zu widersprechen. Die anderen Bestimmungen des jeweiligen Softwaremietvertrags inkl. der Laufzeit bleiben davon unberührt. Der Minimum Tarif des Softwaremietvertrag von EUR 120,– excl. Ust darf nicht unterschritten werden.

Support

      1. Die JobDoku GmbH wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der Software so rasch wie möglich nach Eingang beantworten. Der 1st Level Support wird dabei über ein Ticketsystem, Kontaktformular und Hotline bereitgestellt. Alle eingehenden Supportanfragen werden erfasst, bearbeitet und nach Problem selektiert. Unter Zuhilfenahme von Wissensdatenbanken kann für die meisten Probleme rasch eine Lösung gefunden werden. Bei komplexeren Problemen wird der 2nd Level Support herangezogen.Der 3rd Level Support ist für nicht dokumentierte Probleme, für die erst eine Lösung gefunden werden muss hinzugezogen. Die Bearbeitungszeit hängt dabei vom Level der Supportleistung bzw. von der Komplexität der Problemstellung ab.
        Der Support beinhaltet nicht: Allgemeinen Knowhow- Transfer, Schulungen, Konfiguration und Implementierung oder kundenspezifische Dokumentation oder Anpassung der Software.

Hardware

      1. Für den Fall, dass die JobDoku GmbH dem Kunden auch Hardware zur Verfügung stellt, wird festgehalten, dass diese stets im Eigentum der JobDoku GmbH verbleibt.
      1. Der Kunde haftet der JobDoku GmbH für jeglichen Missbrauch, Beschädigung oder Verlust der Hardware und ist verpflichtet neben den dadurch angefallenen Kosten auch etwaige Bearbeitungs- oder Wiedereinrichtungskosten zu tragen.
      1. Die JobDoku GmbH ist berechtigt, eine angemessene Kaution für die Bereitstellung von Hardware einzuheben.
      1. Die JobDoku GmbH ist berechtigt, bei Nichtzahlung des Entgelts und/oder Beendigung des Vertrags, auch welchem Grund auch immer, die Hardware auf Kosten des Kunden auszubauen.

Haftung und Gewährleistung

      1. Die JobDoku GmbH haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. Für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen haftet die JobDoku GmbH nur im Umfang der Haftung für anfängliches Unvermögen.
      1. Die JobDoku GmbH haftet nur für Fehler, in deren Folge die Software nicht der vereinbarten Beschaffenheit entspricht bzw. für Fehler, die die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch mindern. Im kaufmännischen Verkehr sind Schäden, die auf unsachgemäße Installation oder Benutzung sowie von der JobDoku GmbH nicht genehmigte Nachbesserungsarbeiten, Wartungstätigkeiten oder Änderungen zurückgehen, von jeder Gewährleistung ausgenommen.
      1. Die JobDoku GmbH weist darauf hin, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen, unter allen Bedingungen und in allen vom Anwender gewählten Kombinationen ausführbar ist und unterbrechungs- und fehlerfrei läuft. Hierfür übernimmt die JobDoku GmbH keine Gewähr. Für die Erreichung eines bestimmten Verwendungszwecks oder Erfolgs wird ebenfalls keine Gewähr übernommen.
      1. Soweit Softwarefehler im Sinne von Ziffer 29 auftreten, werden diese nach Wahl der JobDoku GmbH durch Hinweise zur Beseitigung bzw. zum Umgehen der Auswirkungen oder durch Ersatzlieferung bzw. Installation einer verbesserten Softwareversion in angemessener Frist berichtigt.
      1. Schlagen Nachbesserung oder Ersatzlieferung fehl oder würde die Beseitigung des Mangels einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern und wird sie deshalb verweigert, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
      1. Der Kunde hat kein Recht auf Wiederherstellung seiner Daten. Wann und ob die JobDoku GmbH Daten wiederherstellt, liegt im Ermessen der JobDoku GmbH. Der Kunde ist verpflichtet, selbst seine Daten regelmäßig (täglich) zu sichern, z.B. durch regelmäßige Exports.
      1. Weiters haftet die JobDoku GmbH ausdrücklich nicht für die Inhalte, Daten und Aufzeichnungen, die der Kunde mit der vertragsgegenständlichen Software speichert, erfasst oder verwaltet. Insbesondere haftet die JobDoku GmbH nicht für die Richtigkeit der Angaben, die der Kunde durch die vertragsgegenständliche Software ggf gegenüber Ämtern, Behörden oder sonstigen Stellen und Unternehmen macht.
      1. Gegenüber Unternehmern verjähren Gewähr- leistungsansprüche innerhalb eines Jahres.

Höhere Gewalt

      1. Die JobDoku GmbH haftet nicht für Unmöglichkeit, Verzögerungen oder Leistungsmängel, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Server-, Internetausfall, Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen, Terrorismus, Naturereignisse, Aufstand, Revolution, Bürgerkrieg etc.) verursacht worden sind, die die JobDoku GmbH nicht zu vertreten hat.
      1. Sofern solche Ereignisse der JobDoku GmbH die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die JobDoku GmbH nach ihrer Wahl zur fristlosen Kündigung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Datenschutz

      1. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist.
        Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche Erklärung in Textform gegenüber der JobDoku GmbH den Vertrag kündigen. Unzumutbarkeit liegt in der Regel vor, wenn die Behinderung über einen fortlaufenden Zeitraum von mehr als 90 Tagen andauert.

Datenschutz

      1. Angaben und Regelungen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung, welche auch unter www.jobdoku.com/datenschutz abrufbar ist.

Verbindlichkeit des Vertrages, Nebenabreden

      1. Ist oder wird eine Klausel eines Vertrages oder der Geschäftsbedingungen unwirksam, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Klauseln nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirtschaftlich gleichwertige ersetzt.
      1. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Einbeziehung in den Vertrag der Schriftform und müssen daher schriftlich per Post, FAX oder E-Mail, wobei E-Mail mit handschriftlicher Unterschrift (Scan) genügt, bei der JobDoku GmbH einlangen. Handschriftliche Ergänzungen oder Vermerke haben keine Gültigkeit.

Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen / Änderungsvorbehalt

      1. Die JobDoku GmbH ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstehender Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte gesetzliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird die JobDoku GmbH den Kunden unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse des Kunden informieren oder dies über die Website vornehmen. Die Änderung wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht binnen sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Einbeziehung in das Vertragsverhältnis gegenüber der JobDoku GmbH schriftlich per Post, FAX oder E-Mail, wobei E-Mail mit handschriftlicher Unterschrift,Scan genügt, widerspricht.

Gerichtsstand und Recht

      1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, insbesondere für Streitigkeiten aus Überlassung und Pflege der Software sowie der Nutzung im Zusammenhang damit stehender Services ist das am Sitz der JobDoku GmbH sachlich zuständige Gericht. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Österreich hat.
      2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).